Registrierung, Login und Bestellung
Sie benötigen die Einrichtungsnummer – eine 10-stellige Zahl, die Sie mit unserer „Information zur Online-Registrierung“ im Sekretariat der Einrichtung erhalten. Die Einrichtungsnummer ist auch von unseren Mitarbeitern der Küche/Mensa erhältlich.
Registrieren Sie sich als Neukunde im Internet – Ihre Verbindung zu unserem Internet-Bestellsystem ist per https-Verschlüsselung gesichert.
- Der Bestellbutton (rechts) führt zum Login-Bereich.
- Unter dem Login wählen: „Sie sind ein Neukunde?“.
- 10-stellige Einrichtungsnummer eingeben, dann „senden“.
Das folgende Formular – Ihren Verpflegungsauftrag – füllen Sie bitte vollständig aus, einschließlich des SEPA-Lastschriftmandats.
Wenn Sie die Registrierung abgeschlossen haben, ist damit Ihr Verpflegungsauftrag erteilt. Als nächstes erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung mit Ihren Zugangsdaten zum Bestellsystem sowie weiteren Informationen.
Melden Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten (Benutzername und PIN) in Ihrem Kundenkonto im Bestellsystem an – Bestellbutton (rechts). Nach der Anmeldung …
- „Bestellen“ wählen
- Menüs auswählen
- „Bestellung absenden“ – erst dadurch wird Ihre Bestellung registriert!
In Ausnahmefällen, z. B. bei technischen Problemen, können Sie Ihre Bestellung telefonisch beim Kundencenter aufgeben.
Bitte beachten Sie auch, dass eine Dauerbestellung eingerichtet sein kann (abhängig von der Einrichtung). Bei Fragen hierzu hilft Ihnen ebenfalls das Kundencenter weiter:
Kundencenter: 030 540044-85
Wir bereiten das Essen in der Regel direkt in der Küche vor Ort zu, um die bestmögliche Qualität (Nährstoffdichte, gute Konsistenzen) zu erzielen. Zudem ermöglichen wir die Bestellung/Umbestellung meist noch bis früh am Essentag.
Das gibt Ihnen hohe, kurzfristige Flexibilität – allerdings müssen wir die Menüplanung und den Einkauf schon weit vorher abschließen. Dabei kann der zeitliche Vorlauf für Lieferungen produktabhängig bis zu 10 Tage betragen.
Weiterhin haben einige Einrichtungen keine voll ausgestattete Küche und dementsprechend auch kaum Lagerraum, weshalb eine größere Vorratshaltung nicht möglich ist.
Hinzu kommt, dass aufgrund räumlicher und technischer Gegebenheiten die Kapazitäten der Küche für bestimmte Arten und Kombinationen der Zubereitung einfach begrenzt sind. Dies schränkt die Menge, die von einem Gericht angeboten werden kann, unter Umständen zusätzlich ein.
Wenig Lagermöglichkeit, dabei sehr frühzeitige Warenbestellung, eingeschränkte Zubereitungskapazitäten, eine unerwartet hohe Beliebtheit des Wunschgerichts und ein später Zeitpunkt der Essenbestellung … viele Faktoren können dazu führen, dass ein Wunschmenü ausverkauft ist, in ungünstigen Fällen sogar recht frühzeitig.
Selbstverständlich möchten wir gern ausreichende Mengen eines Gerichts anbieten, denn wir wünschen uns zufriedene Gäste. Deshalb passen wir die bereits sehr ausgeklügelte Menüplanung immer wieder an die Nachfrage und – soweit möglich – zu erwartende Schwankungen an.
Hat Ihr Kind trotz frühzeitigen Bestellversuchs schon mehrmals das gewünschte Gericht nicht erhalten? Dann informieren Sie uns bitte, damit wir die Möglichkeiten zur Optimierung prüfen können. Dazu benötigen wir die folgenden Angaben.
- Betreffende Essentage
- Einrichtungsnummer oder ersatzweise Name und Ort der Einrichtung
- Idealerweise den Tag des Bestellversuchs
E-Mail:
Servicetelefon: 030 540044-85
Ist ein Menü ausverkauft, bleibt noch die Wahl eines anderen Menüs. Dass alle Menüs ausverkauft sind, kommt nur sehr selten vor – dann gibt es ersatzweise ein vollwertiges Tagesmenü. Generell empfehlen wir, so frühzeitig wie möglich zu bestellen.
Es können sich Situationen ergeben, die eine Abbestellung von Essen erforderlich machen (Krankheit, Reise, teilweise Unterbrechung des Einrichtungsbetriebs etc.). Die Fristen für Bestellungen, Umbestellungen und Abbestellungen entnehmen Sie bitte Ihrem Verpflegungsauftrag. In der Regel können Sie eine Bestellung noch früh am selben Tag stornieren (ausgenommen Frühstück).
In den meisten Fällen können Sie bequem über Ihr Kundenkonto Essen abbestellen (Bestellbutton rechts oben), anderenfalls unter Angabe Ihrer Kundennummer per Telefon 030 540044-85 oder per Fax an 030 540044-601.
Bitte beachten Sie die besonderen Regelungen bei Dauerbestellung und in Sondersituationen!
Grundsätzlich gilt wie überall: Was bestellt ist, muss gegebenenfalls auch wieder abbestellt werden – so weit, so einfach. Folgende Besonderheiten sollten Sie dazu wissen:
- Dauerbestellung – für jeden Tag, an dem ein Einrichtungsbetrieb stattfindet, ist ein Essen bestellt. Für Abwesenheitstage müssen Sie das Essen abbestellen!
- In Sonderfällen wie bei Teilschließungen oder Wechselunterricht (z. B. während baulicher Maßnahmen in der Einrichtung oder bei Epidemien/Pandemien) müssen Sie ebenfalls für Abwesenheitstage das Essen abbestellen. (→ siehe Frage unten)
- Nur wenn der Einrichtungs- und Verpflegungsbetrieb komplett eingestellt wird und die Einrichtung uns hierüber informiert hat, stornieren wir für den entsprechenden Zeitraum automatisch alle bestellten Essen.
Wir empfehlen daher:
Vergewissern Sie sich bitte in Sondersituationen über Ihr Kundenkonto, ob noch Bestellungen aktiv sind!
Warum ist das so?
Unter besonderen Umständen und in Ausnahmesituationen jenseits des Regelbetriebs können wir nicht wissen, wann Ihr Kind in der Einrichtung anwesend sein wird und wann nicht. Von einer Nicht-Teilnahme am Einrichtungsessen erfahren wir nur, wenn Sie das Essen abbestellen!
Dass wir bestellte Essen abrechnen müssen, dürfte sich von selbst verstehen, schließlich kaufen wir dafür ein und bereiten das Essen zu.
Verpflegung vor Ort
Als Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung orientieren wir uns am entsprechenden DGE*-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas/Schulen. Der jeweilige Standard ist für eine vollwertige, ausgewogene, der Altersgruppe entsprechende Ernährung im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung konzipiert. Das bezieht sich auch auf die Portionsgrößen.
Bei uns kann jeder satt werden!
Alle Essenteilnehmer erhalten bei Bedarf „Nachschlag“ an Sättigungsbeilagen (Kartoffeln, Reis etc.) und Gemüse. Bitte weisen Ihre Tochter oder Ihren Sohn darauf hin.
*Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE)
Beachten Sie bitte die Kennzeichnungen der Gerichte im Menüplan/Bestellsystem. Hier sind entsprechend der Lebensmittelinformationsverordnung kennzeichnungspflichtige Allergene ausgewiesen.
Benötigt Ihr Kind eine vom Menüplan abweichende Kost aufgrund einer chronischen Erkrankung oder einer Nahrungsmittelallergie/-unverträglichkeit, lassen Sie dies bitte mit einer ärztlichen Verordnung bescheinigen. WICHTIG:
- Verwenden Sie dafür bitte ausschließlich unser Formular „Antrag Sonderkost“.
(datenschutzrechtlich geprüft) - Es gelten nur Verordnungen von Ärzten, Bescheinigungen von Heilpraktikern o. ä. können wir nicht anerkennen.
Sofern es uns möglich ist, werden wir eine entsprechende Sonderkost anbieten. Das Essen wird sorgfältig zubereitet in einer spezialisierten Küche. Ihr Kind erhält qualitativ hochwertige Mittagsgerichte, abgestimmt auf die Allergie/Unverträglichkeit gemäß ärztlicher Verordnung. Eine Sonderkost ist auch erhältlich für gängige Kombinationen von Unverträglichkeiten.
Hinweise zur Bestellung und Ausgabe der Sonderkost
- Wenn Sie von uns die Bestätigung der Sonderkostverpflegung erhalten haben, können (und müssen) Sie für die gewünschten Tage Essen bestellen (Internet-Bestellsystem).
- Bestellen Sie stets „Menü 1“ –Ihr Kind erhält dann automatisch ein Sonderkostgericht entsprechend der Sonderkostliste. An Tagen, für die keine Bestellung vorliegt, kann Ihr Kind auch kein Essen erhalten.
- Die Sonderkost wird in einer Einzelmenüschale zur Verfügung gestellt, um etwaige Kontaminationen zu vermeiden. Deswegen ist eine Wahl aus unserem täglichen Menü nicht möglich, ebenso ist die Teilnahme an unserem Salat- und Dessertbuffet ausgeschlossen.
Das Essen der Einrichtung ist eine Gemeinschaftsverpflegung. Diese unterscheidet sich von der Individualverpflegung dadurch, dass das Essen einheitlich für die ganze Gemeinschaft zubereitet wird und individuelle Bedürfnisse nicht oder nur in wenigen, zwingend erforderlichen Ausnahmefällen erfüllt werden können.
Als Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung orientieren wir uns am entsprechenden DGE-Qualitätsstandard (Deutschen Gesellschaft für Ernährung), der beispielsweise eine vegane Ernährung nicht empfiehlt.
Wir bieten dennoch standardmäßig stets ein vegetarisches Gericht und/oder Alternativen ohne Schweinefleisch an.
Bezahlung
Das Bezahlsystem – entweder Vorkasse oder Nachkasse – wurde mit dem Einrichtungsträger vereinbart. Die Bezahlart entnehmen Sie bitte der Elterninformation zur Online-Registrierung bzw. der Auftragsbestätigung, die Sie von uns erhalten (haben).
Vorkasse
Bei diesem Bezahlsystem laden Sie Ihr IBS-Kundenkonto mit Guthaben auf, um Essen bestellen zu können. Dies erfolgt in der Regel durch Ihr an uns erteiltes SEPA-Lastschriftmandat oder per Dauerauftrag oder Überweisung. Bei Dauerauftrag/Überweisung beachten Sie bitte die Bearbeitungszeit bis zur Gutschrift in Ihrem Kundenkonto, denn dies kann einige Tage in Anspruch nehmen. Die Bankverbindung erhalten Sie mit der Elterninformation zur Online-Registrierung bzw. mit der Auftragsbestätigung. Ihr aktueller Guthabenstand wird Ihnen in Ihrem IBS-Kundenkonto angezeigt. Den endgültigen Rechnungsbetrag nach Monatsabschluss buchen wir erst zu Beginn des Folgemonats von Ihrem Guthaben ab.
Nachkasse
Nach Monatsende erfolgt die Abrechnung. Die Bezahlung erfolgt in den ersten Tagen des Folgemonats per Bankeinzug über das SEPA-Lastschriftmandat, das Sie uns im Zuge der Registrierung erteilt haben.
Wenn Sie BuT-Leistungen erhalten, zahlen Sie per Überweisung. Dazu erhalten Sie Ihre Rechnung kostenfrei per E-Mail oder kostenpflichtig per Post.
Ihre Rechnungen werden jeweils in den ersten Tagen des neuen Monats in Ihr Kundenkonto im Internet-Bestellsystem eingestellt. Die maximal 12 letzten Rechnungen können Sie dort jederzeit einsehen und herunterladen.
Ja, sobald die Familie durch eine Behörde bzw. ein Amt (Jobcenter, Wohngeldstelle, Sozialamt etc.) Leistungen erhält, wird in der Regel auch das Mittagessen bezuschusst. Der Essenzuschuss ist dann eine Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, kurz „BuT“ genannt, kann aber regional auch ergänzt werden. Die Regelungen hierfür sind in den Bundesländern, Städten und Kommunen unterschiedlich.
Erkundigen Sie sich dazu bitte bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Die Handhabung von Zuschüssen zum Einrichtungsessen ist in den Bundesländern, Landkreisen, Städten und Gemeinden unterschiedlich geregelt.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Stelle, die Ihnen den Leistungsanspruch bescheinigt (hat).
Meist stellen Behörden für die Essenteilnahme Gutscheine oder Kostenübernahmeerklärungen aus, die Sie schnellstmöglich bei MenüPartner einreichen müssen.
Der Preis, den Sie für Ihr Einrichtungsessen tatsächlich bezahlen, kann nicht angezeigt werden, weil das Einrichtungsessen je nach Bundesland/Kreis/Stadt in unterschiedlicher Höhe sowie zeitlich abhängig und nach persönlichen Ansprüchen bezuschusst wird. Den Preis für die Menüs in Ihrer Einrichtung entnehmen Sie bitte Ihrem Verpflegungsauftrag. Folgt eine Preisänderung, so werden Sie darüber per E-Mail und/oder in Ihrem IBS-Kundenkonto informiert.
Sonstiges
Mit dieser Chipkarte bzw. Chip mit RFID-Transponder kann Ihr Kind am Einrichtungsessen teilnehmen. Die Karte dient dem Vorteil Ihres Kindes, denn sie ermöglicht bei großem Ansturm vieler Essenteilnehmer eine schnelle und komplikationslose Essenausgabe, so dass Ihrem Kind genügend Pausenzeit zum Essen bleibt.
Die Funktionen der Chipkarte bzw. des Chips beschränken sich auf Sekunden:
- Weist Ihr Kind/den Karteninhaber zur Teilnahme am Gemeinschaftsessen aus.
- Dem Mensateam wird das bestellte Gericht angezeigt.
- Dem Mensateam werden gegebenenfalls Hinweise auf Sonderkost angezeigt.
Ergänzende Hinweise
- Wichtig – die Chipkarte darf nicht gelocht werden, da dies die technische Funktion zerstört.
- Auf der Karte sind nur der Name und/oder die Kundennummer gespeichert, sonst nichts.
- Die Karte erfüllt ausschließlich die oben genannten Zwecke – sie erfüllt nicht die Funktion einer Guthabenkarte, einer „Bestellkarte“ oder ähnlichem. Es erfolgt kein Abgleich zwischen Bestellung und tatsächlicher Essenteilnahme!
Dieser Betrag wird für den Chip bzw. die Chipkarte mit RFID-Transponder berechnet.
Bei Verlust oder Beschädigung erhalten Sie eine neue Chipkarte. Informieren Sie uns bitte unverzüglich per E-Mail an oder telefonisch unter 030 540044-85. Wir benötigen zur Neuausstellung die Kundennummer oder den vollständigen Namen und Ihre Wohnadresse.
Für unseren Bearbeitungs- und Programmieraufwand einschließlich der neuen Karte berechnen wir 3,50 Euro – beachten Sie dazu bitte auch die Hinweise in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Die mit dem Rechtsträger der Einrichtung vereinbarten Vertragsbedingungen können die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 30 Euro pro Essenteilnehmer erforderlich machen.
Der Hintergrund: Im Restaurant müssten Sie Ihr Essen bezahlen, bevor Sie die Gaststätte verlassen. In der Autowerkstatt erhalten Sie Ihren Wagen in der Regel erst zurück, wenn die Reparatur bezahlt ist. Im Baumarkt müssen sie erst zur Kasse, bevor Ihr neuer Teppichboden überhaupt von der Rolle abgeschnitten wird. Kurzum: Bei allem, was extra für Sie erstellt wird, müssen Sie in der Regel sofort zahlen, eine Anzahlung oder Vorkasse leisten.
Beim Bezahlmodell NACHKASSE zieht MenüPartner die Verpflegungskosten für einen Monat jedoch erst im Folgemonat ein – und das taggenau nur für die tatsächlich bestellten Essen … keine Vorkasse, keine Guthaben-Rückrechnungen, keine Umstände. Klar und einfach soll es sein.
Die einmalige Sicherheitsleistung dient also zur kundenfreundlichen Vereinfachung der monatlichen Zahlvorgänge. Sie wird zu Ihrer Sicherheit auf ein Sonderkonto überwiesen, das von allen übrigen Geschäftsvorgängen getrennt ist. Die Sicherheitsleistung ist nicht zu verzinsen.
Nach Beendigung des Verpflegungsauftrags und wenn alle Forderungen hieraus beglichen sind, wird die Sicherheitsleistung nach 8 Wochen (SEPA-Rückbuchungsfrist) zurückbezahlt.
WICHTIG! Wenn Sie zur Zahlung einer Sicherheitsleistung aufgefordert werden, so ist diese ein Bestandteil des
- Rahmenvertrages, den der Einrichtungsträger mit uns geschlossen hat, sowie des
- Verpflegungsauftrages, den Sie uns erteilt haben.
Sie haben sich also zur Zahlung verpflichtet. Das Ausbleiben der Zahlung kann dazu führen, dass Ihr Kind an der Gemeinschaftsverpflegung nicht teilnehmen kann.
Die Sicherheitsleistung wird zu Ihrer Sicherheit auf einem separaten Sonderkonto hinterlegt, getrennt von allen übrigen Geschäftsvorgängen. Deshalb verwenden Sie bitte ausschließlich die Bankverbindung des Sonderkontos (siehe Bankverbindung, die Sie zusammen mit der Auftragsbestätigung erhalten haben).
Ja, jedes Kind benötigt einen separaten Verpflegungsauftrag. Denn jedes Kind ist ein eigenständiges Mitglied der Gemeinschaftsverpflegung und erhält eine eigene Kundennummer sowie zur Essenteilnahme ggf. einen Chip oder eine Chipkarte.
ABER:
Die Essenbestellungen für mehrere Kinder verwalten Sie ganz einfach mit unserer MenüPartner Web-App – einmal anmelden, alles im Griff per Smartphone oder Tablet-PC (Android und IOS)!
Jedes Kind ist ein eigenständiges Mitglied der Gemeinschaftsverpflegung mit einem separaten Verpflegungsauftrag – mit diesem ist jeweils auch die Sicherheitsleistung verbunden.
Ja, aber das kommt relativ selten vor und auch nur dann, wenn Sie unsere partnerschaftlichen Regelungen nicht beachten.
Zum (Selbst-)Verständnis
Eigentlich sollten wir über diese Selbstverständlichkeit gar nicht schreiben müssen, aber leider haben wir vereinzelt Unverständnis dafür erfahren, dass wir bei ausbleibenden Bezahlungen ein Kind nicht mehr mitverpflegen können. Dazu folgende Information:
Wir sind nicht aus Steuermitteln finanziert, sondern ein Wirtschaftsunternehmen. Wir müssen Lebensmittel einkaufen, Energie bezahlen und unsere Mitarbeiter benötigen ihren Lohn zum Leben. Deshalb müssen bestellte Essen auch bezahlt werden.
VORKASSE
Warum bekommt mein Kind kein Essen?
Ihr Guthabenkonto muss über ausreichendes Guthaben für Bestellungen verfügen. Reicht der Betrag nicht aus, kann Ihr Kind nicht am Einrichtungsessen teilnehmen.
NACHKASSE
Warum wird mein Kind zur Essenteilnahme gesperrt?
Der Grund ist immer eine unbezahlte Rechnung. Angesichts von vielen hunderttausend Mittagessen pro Monat treten Probleme mit der Bezahlung nur vergleichsweise selten auf. Wenn Rechnungsbeträge von Banken zurückgebucht werden, sind die Gründe fast ausschließlich folgende:
- Das Bankkonto des Kunden weist für den Rechnungsbetrag keine ausreichende Deckung auf.
- Der Kunde hat bei seiner Bank die Rückbuchung des Betrages selbst veranlasst und der Grund dafür wurde MenüPartner zunächst nicht mitgeteilt.
Andere Gründe, z. B. ein Zahlendreher in der Bankverbindung oder ein nicht mitgeteilter Kontowechsel, treten so gut wie nicht auf.
Wann wird ein Kind zur Teilnahme am Essen gesperrt?
Kein Kind wird bei uns sofort für die Gemeinschaftsverpflegung gesperrt, wenn die Bezahlung einer Rechnung einmal nicht auf Anhieb klappt. Von der Teilnahme ausgeschlossen wird ein Kind, wenn alle folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Ihre Bank hat den Lastschrifteinzug abgewiesen (z. B. mangels Deckung).
- Sie haben von uns eine Zahlungsaufforderung/Mahnung mit Ankündigung der Sperrung zur Essenteilnahme erhalten.
- Die darin genannte Frist für die Überweisung des ausstehenden Betrages (einschließlich ggf. zusätzlicher Bearbeitungskosten!) ist verstrichen, ohne dass Sie die Rechnung beglichen haben.
Bis es so weit ist, vergehen in der Regel (ab dem erfolglosen SEPA-Lastschrifteinzug) mindestens 2 Wochen, in denen Ihr Kind noch mitverpflegt wird. Diese Zeit sollten Sie unbedingt nutzen, um Kontakt zu uns aufzunehmen – so können Sie eine Sperrung zur Essenteilnahme abwenden! Wer die Zeit verstreichen lässt, ohne aktiv zu werden, gefährdet zu unserem Bedauern die Verpflegung seines Kindes. Das ist für Ihre Tochter oder Ihren Sohn sehr unangenehm, für unsere Mitarbeiter vor Ort übrigens auch.
AUSNAHME: Bei Rückbuchung durch den Kontoinhaber erfolgt die sofortige Sperrung!
Wenn die Bank den abgebuchten Betrag auf Veranlassung des Kunden wieder „zurückgeholt“ hat, kann das Kind ab sofort nicht mehr am Essen teilnehmen. Der Grund: Wir können nicht wissen, warum der Betrag zurückgebucht wurde, folglich wissen wir auch nicht, ob der Kunde zukünftige Rechnungen bezahlen wird. Logisch, dass wir dann keine weiteren Essen ausgeben können.
Was Sie unbedingt tun sollten
Damit Ihr Kind garantiert an der Verpflegung teilnehmen kann, beherzigen Sie bitte folgende Grundsätze:
- Bitte achten Sie in den ersten Tagen eines neuen Monats auf eine ausreichende Kontodeckung.
- Sollten Sie eine Bankrückbuchung feststellen, warten Sie nicht! Rufen Sie uns bitte umgehend an: Telefon 030 540044-85. Nur so können wir für Sie tätig werden und eine Lösung anbieten.
- Lassen sie abgebuchte Rechnungsbeträge nicht zurückbuchen, bevor Sie mit uns gesprochen haben – so vermeiden Sie, dass ein Mahnprozess anläuft! Bei berechtigten Einwänden gegen eine Rechnung werden wir diese selbstverständlich korrigieren und mit Ihnen eine Gutschrift/Rückzahlung vereinbaren.
Unsere Bitte bei Problemen:
Reden Sie mit uns!
Bis hin zum Angebot einer Ratenzahlung haben wir noch immer eine Lösung für jedes vermeintliche Problem gefunden.
Eine Sperrung kann unterschiedliche Ursachen haben. Zum Beispiel ist Ihr Bankkonto nicht ausreichend gedeckt oder auf Ihre Veranlassung wurde unsere Abbuchung durch die Bank »zurückgeholt« (Rückbuchung).
Bitte beachten Sie:
In diesem Fall entstehen Ihnen zusätzliche Kosten:
- unsere Bearbeitungspauschale in Höhe von 3,00 Euro
- ggf. Bankgebühren für die Rücklastschrift.
Ihr MenüPartner-Kundenkonto kann erst entsperrt werden, wenn Sie alle offenen Beträge per Überweisung an uns beglichen haben. Erst dann wird auch Ihr SEPA-Lastschriftmandat wieder aktiv! Bitte lesen Sie das Mahnschreiben sorgfältig! Bei Problemen wenden Sie sich bitte an das Kundencenter.
- Kündigen Sie Ihren Verpflegungsauftrag mit Angabe des letzten Verpflegungstages.
Das geht ganz einfach mit nur 1 Klick im Internet-Bestellsystem oder per E-Mail unter Nennung der Kundennummer und des vollständigen Namens des Kindes. Sie erhalten anschließend von uns eine Kündigungsbestätigung per E-Mail. Eine Kündigung per Telefon ist nicht möglich. - Führen Sie eine neue Online-Registrierung für die zukünftige Einrichtung durch – das dauert nur wenige Minuten.
Verwenden Sie dafür bitte ausschließlich die Angaben in der „Information zur Online-Registrierung“ der neuen Einrichtung. Den folgenden Ablauf kennen Sie bereits von Ihrer ersten Registrierung, beginnend mit unserer Auftragsbestätigung.
Gut zu wissen!
Warum kann der bestehende Verpflegungsauftrag nicht einfach übernommen werden und nur die Einrichtung wird geändert?
Die Verpflegungsangebote, Preise und sonstigen Verpflegungsbedingungen an den Einrichtungen unterscheiden sich, so dass Sie den Auftragskonditionen der neuen Einrichtung mit der Online-Registrierung zustimmen müssen.
Was geschieht beim Einrichtungswechsel mit der eingezahlten Sicherheitsleistung?
Die Sicherheitsleistung haben Sie a) nur für eine bestimmte Kundennummer und b) auf ein separates Sonderkonto eingezahlt, das c) von allen übrigen Geschäftsvorgängen von Menüpartner getrennt ist. Unter der Kundennummer, unter der die Sicherheitsleistung eingebucht wurde, muss sie deshalb auch wieder ausgebucht werden. Nur so bleibt die Sicherheitsleistung von anderen Geschäftsvorgängen getrennt und Ihr bisheriger Verpflegungsauftrag kann komplett beendet werden.
Diese klare Abgrenzung muss auch dann sein, wenn an der neuen Einrichtung (aufgrund der mit dem Rechtsträger vereinbarten Vertragsbedingungen) ebenfalls eine Sicherheitsleistung zu hinterlegen ist. Wir bitten um Ihr Verständnis und danken Ihnen für Ihre dadurch erforderliche Mühe einer zweiten Überweisung (gern nach Rückerhalt der ersten Sicherheitsleistung).
Sie haben Ihre persönlichen Daten im Rahmen eines Verpflegungsauftrages angegeben und diese müssen aktuell gehalten werden. Denn als Vertragspartner müssen Sie für uns erreichbar sein – zumindest auf dem Postweg, jedoch idealerweise auch per E-Mail und per Telefon für den Fall eines Abstimmungsbedarfs.
Es gelten die Kündigungsbedingungen aus Ihrem Verpflegungsauftrag (im Regelfall 2 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende).
Kündigen Sie Ihren Verpflegungsauftrag mit Angabe des letzten Verpflegungstages.
Das geht ganz einfach mit nur 1 Klick im Internet-Bestellsystem oder per E-Mail unter Nennung der Kundennummer und des vollständigen Namens des Kindes. Sie erhalten anschließend von uns eine Kündigungsbestätigung per E-Mail.
Die Kündigung ist ebenfalls per Fax oder Post möglich, jedoch nicht per Telefon.
- Internet-Bestellsystem: direkt in Ihrem Kundenkonto
- E-Mail:
- Fax: 030 540044-601
- Post: MenüPartner, Kundencenter, Alte Rhinstr. 4, 12681 Berlin
TIPP!
Selbstverständlich können Sie unabhängig von einer Kündigung jederzeit Essen abbestellen bzw. die Dauerbestellung stornieren oder keine weiteren Bestellungen tätigen. Egal, wann Ihr Verpflegungsauftrag beendet ist, bis dahin entstehen dann keine Kosten mehr.
Wir speichern und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zur Erfüllung des Verpflegungsauftrages, darüber hinaus findet keine Verwendung statt. Zur Datensicherheit setzen wir moderne technische Standards und IT-Lösungen ein.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns unterliegt den gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes. Ausführliche Informationen gibt Ihnen unsere Datenschutzerklärung im Menüpunkt „Datenschutz“ in der Fußzeile dieser Internetseite sowie auf der Internetseite des Bestellsystems.